Beschäftigte werden im Jahr 2023 um 3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie sollen ihre Rentenbeiträge ab dann voll von der Steuer absetzen können.
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen können – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Als Ausgleich dafür können die Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen der Beschäftigten.
Das gilt für Beitragszahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge, die sogenannten Rürup Renten. Beschäftigte werden dadurch im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlastet.