Intelligenter Vermögensaufbau –
Lebensstandard sichern
Wer im Alter finanziell unabhängig sein will, muss privat vorsorgen. Von uns erhalten Sie einen Überblick über sämtliche staatliche Förderungen und eine Auswahl an leistungsstarken Produktlösungen von namhaften Gesellschaften.
Beiträge werden aus dem Nettoverdienst geleistet. Somit gibt es während der Ansparphase keine direkten Förderungen.
Bei einer Kapitalauszahlung müssen die Gewinne (= Auszahlung minus Einzahlungen) in voller Höhe mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre besteht und das Kapital nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird, ist nur die Hälfte der Gewinne und diese mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei Rentenzahlungen ist nur der Ertragsanteil (dieser liegt beispielhaft mit Alter 67 bei lediglich 17%), mit dem persönlichen Steuersatz, zu versteuern.
Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalauszahlung, Teilauszahlung mit Teilverrentung und lebenslanger Rente.
Vor Vertragsablauf kann das Guthaben im Vertrag nur mittels Kündigung Entnahmen ermöglichen. Vertrag ist beleihbar und verpfändbar. Kündigung/ Rückkauf jederzeit auf Wunsch möglich. Hier ist zu prüfen, ob ein Policendarlehen bzw. eine Teilauszahlung sinnvoll ist.
Grundsätzlich freie Vererbbarkeit. Bei Tod in Rentenphase ist beim Vertragsabschluss i.d.R. zwischen einer Rentengarantiezeit oder einer Restkapitalisierung wählbar.
Beitragserhöhungen und -reduzierungen grundsätzlich möglich. Beitragsfreistellung möglich. Zuzahlungen grundsätzlich bei modernen Verträgen möglich.
Je nach Wunsch des Kunden kann der Vertrag ganz individuell ausgestaltet werden. Von der ETF-Anlage bishin zum Garantiemodell mit Zusatzversicherung kann alles vereinbart werden.
Keine Auswirkungen da Beiträge aus dem Nettoverdienst bedient werden.
Beiträge bis sind im Rahmen der noch freien Altersvorsorgeaufwendungen zu 100% als Altersvorsorgeaufwendungen (über die Steuererklärung) in Abzug zu bringen. Den freien Förderbetrag finden wir mit Ihrer Unterstützung und sorgen so für eine optimale steuerliche Förderung Ihrer Vorsorge.
Leistungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Der steuerpflichtige Anteil ist abhängig vom Beginn oder der Erhöhung der Rente. Steigerung des steuerpflichtigen Anteils um 1% p.a. bis auf 100% ab 2040.
Kein Kapitalwahlrecht. Auszahlungen erfolgen ausschließlich als lebenslange Rente. Hervorragend geeignet um die festen Ausgaben im Alter abzudecken.
Keine Entnahmen, keine Beleihbarkeit, sowie keine Kündigungsmöglichkeit.
Grundsätzlich keine Vererbarkeit vorgesehen. Aber Tarifbausteine als Vertragseinschlüsse möglich: Für Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes (Ehepartner und kindergeld-berechtigte Kinder) und/oder für sonstige frei wählbare Personen gegen Mehrbeitrag. Die Ausgestaltung und die Höhe der Leistungen bei Tod sind abhängig vom gewählten Anbieter und Tarif.
Beitragserhöhrungen, -reduzierungen und -freistellung möglich. Zusätzlich können jederzeit Zuzahlungen in Form einer Einmalzahlung gemacht werden. Hier sollte der individuelle Förderrahmen berücksichtigt werden.
Relativ freie Vertragsgestaltung bei zugelassenen Tarifen möglich. So können z.B. auch Tarife ohne Beitragsgarantie in Form von ETF- Sparanlagen angewählt werden. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam die passende Sparform.
Keine direkten Auswirkungen.
Beiträge sind bis 4 % der BBG West der Deutschen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei (Sparen aus dem Bruttolohn). Hinzukommt ein Arbeitgeberzuschuss bei ersparten Sozialversicherungsbeiträgen seitens des Arbeitgebers. Weitere steuerfreie Sparbeiträge sind zusätzlich möglich. Hier erfolgt von uns auf Wunsch eine individuelle Prüfung.
Leistungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Leistungen sind für gesetzlich und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte außerdem kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
100% Kapitalauszahlung möglich. (Ausnahme: Im Sozialpartnermodell keine Kapitalauszahlung.)
Keine Entnahmen, keine Beleihbarkeit, sowie keine Kündidungsmöglichkeit während der Ansparphase möglich.
Keine gänzlich freie Vererbbarkeit. Festlegung des Bezugsrechtes möglich für Ehegatte, Lebenspartner (LPartG), Lebensgefährte (unter besonderen Voraussetzungen) und versorgungsberechtigte Kinder. Sonst Auszahlung von max. bis zu 8.000,- € als Sterbegeld an beliebige frei wählbare Person laut Benennung in Antragsunterlagen.
Beitragserhöhungen und -reduzierungen und -freistellungen sind möglich. Ebenso können Zuzahlungen im Rahmen der max. möglichen Fördermöglichkeiten genutzt werden.
Tarife als beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) und mit mind. 80% Bruttobeitragsgarantie am Vertragsende für Rechtssicherheit empfohlen. (Im Sozialpartnermodell keine Garantien.) Bei Gesellschaftergeschäftsführer GGF sowie weiteren Personengruppen, kann im Rahmen einer eigenen Versorgungsordnung abgewichen werden. Sprechen Sie uns einfach an und wir erarbeiten ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept.
Mitnahme des Vertrages möglich.
Alternativen nach Mitnahme:
- Weiterführung über neuen Arbeitgeber
-Guthaben-Portierung in neuen Vertrag
- Weiterführung privat (ggf. beitragsfrei).
Die geleisteten Beiträge zum Riester-Vertrag können jährlich bis zu einer Höhe von maximal 2.100 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Es findet eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt statt: Übertrifft der Riester-Steuervorteil die staatlichen Zulagen, wird eine zusätzliche Steuerermäßigung gewährt und die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulage in der Einkommenssteuererklärung gutgeschrieben. Die genaue Förderung rechnen wir gerne individuell für Sie aus.
Leistungen aus der Riester-Rente unterliegen dem persönlichen Steuersatz und erhöhen das zu versteuernde Einkommen.
30% des Kapitals können bei Ablauf entnommen werden, das restliche Vertragsguthaben wird dann lebenslang verrentet. (Ausnahme: bei Wohnriester Verträgen können 100% des Kapitals entnommen werden)
Vor Vertragsablauf kann das Guthaben im Vertrag nur mittels Kündigung ausbezahlt werden. Bereits erhaltene Förderungen müssen dann zurückgezahlt werden. Hier ist also eine genaue Prüfung notwendig, ob eine Kapitalisierung tatsächlich sinnvoll ist.
Freie Vererbbarkeit. Achtung: Wenn die Erben nicht Hinterbliebene im „engen Kreis“, also Ehepartner oder versorgungsberechtigte Kinder sind, werden enthaltene Zulagen zurückgezahlt. Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung des Guthabens auf Riesterverträge von Hinterbliebenen Ehepartnern.
Beitragsanpassungen jederzeit auf Wunsch möglich. Der maximal Förderfähige Beitrag von 2.100 € p.a. sollte berücksichtigt werden.
Tarife, die im Sinne des Alterszertifizierungsgesetzes vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert wurden. Gerne unterbreiten wir Ihnen, je nach Anlagewunsch ein entsprechendes Angebot.
Keine Auswirkungen. Bei Arbeitgeberwechsel sollte jedoch der Sparbeitrag hinsichtlich Zulagenoptimierung überprüft werden.
Aus der Vielzahl der Möglichkeiten finden wir mit Ihnen die optimale Anlage unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche wie z.B. nachhaltige Geldanlagen, ETF-Sparpläne und Premiumkonzepte für Branchen wie Presseversorgung, Klinik- und Metallrente.